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   LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22   

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LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22 (https://dejure.org/2023,10976)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2023 - 22 O 24/22 (https://dejure.org/2023,10976)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 22 O 24/22 (https://dejure.org/2023,10976)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Drogen-Partys

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über einen Strafprozess - Drogen-Partys

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Berichterstattung über "Drogen-Partys" eines Autohändlers im Internet wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Maßgeblich hierbei ist weder die subjektive Ansicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern vielmehr das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums (BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 31; BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12 m.w.N.; stRspr).

    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 31; BVerfG, NJW 2022, 769 Rn. 17; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; BGH, NJW 2022, 1676 Rn. 51 m.w.N.).

    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind vielmehr alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (BVerfG, NJW 2006, 207, 209 - Stolpe).

    Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es in der Regel - so auch hier - keinen rechtfertigenden Grund (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 42; BGH, NJW 2006, 601 Rn. 22).

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts (BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; stRspr).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12; BGH, GRUR 2019, 1211 Rn. 12; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; stRspr).

    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 31; BVerfG, NJW 2022, 769 Rn. 17; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; BGH, NJW 2022, 1676 Rn. 51 m.w.N.).

    Es handelt sich insoweit um eine "versteckte" Aussage (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1942 Rn. 16; BGH, NJW 2006, 601 Rn. 16; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 12; MüKo BGB/Rixecker, 9. Aufl. 2021, Anhang zu § 12, Rn. 223, m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, ob die Beklagte eine entsprechende Behauptung aufstellen wollte (was wohl nicht der Fall ist), sondern ob sie aus Sicht des Lesers der Überschrift zu entnehmen sein kann.

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts (BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; stRspr).

    Maßgeblich hierbei ist weder die subjektive Ansicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern vielmehr das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums (BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 31; BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12 m.w.N.; stRspr).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12; BGH, GRUR 2019, 1211 Rn. 12; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; stRspr).

  • BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; BGH, NJW 2017, 482 Rn. 12; BGH, GRUR 2019, 1211 Rn. 12; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; stRspr).

    c) Eine solche unrichtige Behauptung verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers (vgl. BGH, GRUR 2019, 1211 Rn. 14), weil es ehrenrührig ist, in solcherart Veranstaltungen involviert zu sein.

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Es handelt sich insoweit um eine "versteckte" Aussage (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1942 Rn. 16; BGH, NJW 2006, 601 Rn. 16; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 12; MüKo BGB/Rixecker, 9. Aufl. 2021, Anhang zu § 12, Rn. 223, m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, ob die Beklagte eine entsprechende Behauptung aufstellen wollte (was wohl nicht der Fall ist), sondern ob sie aus Sicht des Lesers der Überschrift zu entnehmen sein kann.

    Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es in der Regel - so auch hier - keinen rechtfertigenden Grund (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 42; BGH, NJW 2006, 601 Rn. 22).

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 31; BVerfG, NJW 2022, 769 Rn. 17; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11; BGH, NJW 2022, 1676 Rn. 51 m.w.N.).

    An einer geschlossenen, aus sich heraus aussagekräftigen Tatsachenbehauptung fehlt es hingegen von vornherein bei Äußerungen, die in einem Maße vieldeutig erscheinen, dass sie gar nicht als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden, sondern ohne Weiteres als in tatsächlicher Hinsicht unvollständig und ergänzungsbedürftig erkannt werden, insbesondere bei Slogans und schlagwortartigen Äußerungen (BVerfG, NJW 2010, 3501 Rn. 23; BGH, NJW 2008, 2110 Rn. 14; BGH, GRUR 2021, 875 Rn. 23; BGH, NJW 2022, 1676 Rn. 51 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Schlagzeile einer Presseveröffentlichung als eigenständige Tatsachenbehauptung wirkt (BVerfG, NJW 1998, 1381, 1384; OLG Hamburg, NJOZ 2016, 695 Rn. 28 f.).

    a) Zumal wenn zwischen die Artikelüberschrift und den eigentlichen redaktionellen Text eine besonders hervorgehobene kurze Zusammenfassung gesetzt ist, darf die Überschrift nicht ohne Einbeziehung dieses ihr unmittelbar nachgeordneten Textes gewertet werden (OLG Hamburg, NJOZ 2016, 695 Rn. 28).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    An einer geschlossenen, aus sich heraus aussagekräftigen Tatsachenbehauptung fehlt es hingegen von vornherein bei Äußerungen, die in einem Maße vieldeutig erscheinen, dass sie gar nicht als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden, sondern ohne Weiteres als in tatsächlicher Hinsicht unvollständig und ergänzungsbedürftig erkannt werden, insbesondere bei Slogans und schlagwortartigen Äußerungen (BVerfG, NJW 2010, 3501 Rn. 23; BGH, NJW 2008, 2110 Rn. 14; BGH, GRUR 2021, 875 Rn. 23; BGH, NJW 2022, 1676 Rn. 51 m.w.N.).

    Die etwaige bloße Möglichkeit, dass einzelne Rezipienten die Äußerung missverstehen, weil sie in die Äußerung von ihrem objektiven Sinngehalt nicht gedeckte subjektive Vorstellungen "hineininterpretieren", könnte die geltend gemachten Ansprüche hingegen nicht begründen (BGH, NJW 2008, 2110 Rn. 27 m.w.N.).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Die Erkennbarkeit ist bereits dann gegeben, wenn die Person ohne namentliche Nennung zumindest für einen Teil des Leser- oder Adressatenkreises aufgrund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar wird, wobei die Wiedergabe von Teilinformationen genügen kann, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BGH, GRUR 2005, 788, 789).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
    Es genügt vielmehr, wenn über das Medium der Zeitung persönlichkeitsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die Person zu identifizieren, auf die sich die Berichterstattung bezieht (BVerfG, NJW 2004, 3619, 3620).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffentlichung von

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

  • OLG Köln, 17.09.1985 - 15 U 96/85
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

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